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Finanz- und Wirtschaftsordnung
des Turnverein Derichsweiler 1885 e.V.
Inhaltsverzeichnis
Ziffer 1 Geltungsbereich
Ziffer 2 Kassengeschäfte
Ziffer 3 Geschäftsjahr
Ziffer 4 Vermögen
Ziffer 5 Jahresabschluss und Rechnungslegung
Ziffer 6 Kassenverwaltung
Ziffer 7 Vergütungen und Aufwandsentschädigungen
Ziffer 8 Anschaffungen
Ziffer 9 Dienstfahrten, Dienstreisen
Ziffer 10 Kostenerstattung
Ziffer 11 Verpflichtungsgeschäfte
Ziffer 12 Kassenprüfung
Ziffer 13 Nicht geregelte Geschäftsvorfälle
Ziffer 14 Gültigkeit der Finanz- und Wirtschaftsordnung
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Geltungsbereich
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Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler 1885 e.V.. Sie ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich.
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Kassengeschäfte
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Der 1. Kassierer führt mit Unterstützung durch den 2. Kassierer und unter Verantwortung des Vorstandes die laufenden Kassengeschäfte.
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Geschäftsjahr
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Vermögen
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Das Vermögen besteht aus Bargeld, Beständen auf den Konten, Forderungen und Ausstattungen. Für Ausstattungen im Wert ab 150,00 € ist ein Inventarverzeichnis zu führen.
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Jahresabschluss und Rechnungslegung
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Die allgemeine Haushaltsüberwachung obliegt dem 1. Kassierer.
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Kassenverwaltung
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Die laufenden Kassengeschäfte werden von den Kassierern verwaltet. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein, aus dem sich Zweck und Höhe der Zahlung ergeben müssen.
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Vergütungen und Aufwandsentschädigungen
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Die Vereinsarbeit ist grundsätzlich ehrenamtlich.
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Anschaffungen
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8.1
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Sportgeräte dürfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 100,00 € mit der Zustimmung des Oberturnwartes angeschafft werden.
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8.2
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Verwaltungsgegenstände dürfen bis zu einem Rechnungsbetrag von 50,00 € mit der Zustimmung des 1. Kassierers angeschafft werden.
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Dienstfahrten, Dienstreisen
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Dienstfahrten sind eintägig. Es sind Fahrten zu ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen und Tagungen, die im Interesse des Vereines besucht werden. Dienstreisen sind mehrtägig und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.
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Kostenerstattung
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10.1
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Dienstfahrten, Dienstreisen
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10.1.1
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Fahrtkosten bei Dienstfahrten und Dienstreisen
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10.1.2
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Tagegeld und Übernachtungskosten
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10.1.3
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Sitzungsgeld
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10.2
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Teilnahme an Ausbildungs- bzw. Fortbildungslehrgängen
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10.2.1
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Teilnahmegebühren
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10.2.2
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Fahrtkosten
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10.3
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Allgemeine Verwaltungskosten
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Die für den Verein angefallenen allgemeinen Verwaltungskosten werden ohne irgendwelche Aufschläge gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Sie sind unter Beifügung der Belege mindestens halbjährlich und spätestens bis zum 20. Dezember des laufenden Geschäftsjahres nachzuweisen. Verwaltungsgegenstände mit einem Wert von mehr als 50,00 € können nur mit Zustimmung des Vorstandes angeschafft werden.
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Verpflichtungsgeschäfte |
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Verpflichtungsgeschäfte sind alle Handlungen, durch die der Turnverein Derichsweiler 1885 e.V. zur Zahlung von Geldleistungen oder zur Übereignung von Vermögenswerten verpflichtet wird. Sie können - mit Ausnahme der unter Ziffer 8 (Anschaffungen) geregelten Fälle - nur durch den geschäftsführenden Vorstand entsprechend der Regelung des § 7.2 der Satzung eingegangen werden.Hiervon ausgenommen können zuständige Mitglieder zum Eingehen von Verpflichtungsgeschäften bevollmächtigt werden, sofern die Ausgabe im Einzelfall den Betrag von 500,00 € nicht übersteigt.
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Kassenprüfung
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Vor dem Termin der Mitgliederversammlung wird die Kasse durch 2 Kassenprüfer geprüft. Dabei prüfen sie insbesondere, ob die einzelnen Ausgaben sachlich und rechnerisch begründet und belegt sind.
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Nicht geregelte Geschäftsvorfälle |
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Über alle in dieser Finanz- und Wirtschaftsordnung nicht im Einzelnen geregelten Geschäftsvorfälle mit finanzieller Auswirkung entscheidet der Vorstand. |
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Gültigkeit der Finanz- und Wirtschaftsordnung
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Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 17. März 2005 beschlossen.
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